Organisatorisches - Ergotherapie für Erwachsene
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine aktuelle ärztliche Verordnung (vom Hausarzt oder Facharzt).
Diese sollte folgendes enthalten:
- genaue Diagnose
- Anzahl der Therapieeinheiten (z.B. 10x)
- Dauer der Therapie (30, 45 oder 60 Minuten)
- Name der behandelnden Therapeutin
Kosten - Ergotherapie für Erwachsene
Wir sind Wahltherapeutinnen. Das bedeutet, dass die Einheiten zuerst selbst zu begleichen sind und anschließend bekommen Sie einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab.
Therapieeinheit zu 30 Minuten | € 35,- |
Therapieeinheit zu 45 Minuten | € 55,- |
Therapieeinheit zu 60 Minuten | € 75,- |
Damit Sie Anspruch auf eine Teilrückerstattung durch Ihre Krankenkasse haben, muss die Verordnung vor Beginn der Therapie von Ihrer Krankenkasse geprüft und bewilligt werden.
Für die Abwicklung der Bewilligung Ihrer Verordnung haben Sie folgende Möglichkeiten:- Bewilligung direkt bei der Krankenkasse vor Ort einholen
- eingescannte Verordnung per E-Mail an die Krankenkasse schicken
- über das Online-Service der Krankenkasse (wenn Sie über eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur verfügen)
Bitte nehmen Sie die bewilligte Verordnung zur ersten Therapieeinheit mit.
Sie können die bezahlte Honorarnote im Anschluss gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen (wieder vor Ort, per E-Mail oder über das Online-Service) und bekommen dann einen Teil der Behandlungskosten refundiert.
Zur ersten Therapieeinheit bitte mitbringen:
- bewilligte Verordnung
- Vorbefunde (falls vorhanden)