Christine Mayerhofer
Ergotherapie Herzogenburg
Pädiatrie - Handtherapie - Neurologie

Christine Ganzberger

Katharina Gibiser

Organisatorisches

Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine aktuelle ärztliche Verordnung (vom Hausarzt oder Facharzt). Diese sollte folgendes enthalten:

- genaue Diagnose
- Anzahl der Therapieeinheiten (z.B. 10x)
- Dauer der Therapie (30, 45 oder 60 Minuten)

Kosten

Therapieeinheit zu 30 Minuten € 35,-
Therapieeinheit zu 45 Minuten € 55,-
Therapieeinheit zu 60 Minuten € 75,-

Bei Kindern betragen die Kosten für die ersten 5 Therapieeinheiten (Befunderhebung) jeweils € 85,-.

Wir sind Wahltherapeutinnen. Damit Sie nach Beendigung der Therapie einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen, lassen Sie die Verordnung bitte von Ihrer Krankenkasse bewilligen.

Bitte nehmen Sie die bewilligte Verordnung zur ersten Therapieeinheit mit.

Sie können die bezahlte Honorarnote im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen dann einen Teil der Behandlungskosten refundiert.

Zur ersten Therapieeinheit bitte mitbringen:

- bewilligte Verordnung
- Vorbefunde (falls vorhanden)
- bei Kindern: Mutter-Kind-Pass

Kostenrückerstattung für Ergotherapie bei Kindern Download